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Auszug aus den Fakten

wie Marianne Brunner die Gesetzesrevision in der

Schweizerischen Gesetzgebung

'keine Ohrmarken für Zwergziegen'

erreichte

 Das BVET überzeugt sich im Betrieb von Marianne Brunner

dass die üblichen Ohrenmarken für Zwergziegen zu gross sind

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Der Schweizer Ziegenzuchtverband stellt im in der Zeitschrift Forum des BGK die Neugründung des schweizerischen

VZZZH vor, welcher sich auch zum Ziel gesetzt hat, gegen die Ohrenmarke für Zwergziegen zu kämpfen

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Auch Peter Schoepfer lässt es als Tierwelt Redaktor nicht aus

dem VZZZH mittels einem Verriss zu seiner Neugründung zu gratulieren und unterstreicht seine Befürwortung

als Ohrenmarken Fan für Zwergziegen

- wem das nicht passt halte lieber Stoffstierchen -

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Der Tierschutz beider Basel unterstütz das Anliegen

'keine Ohrmarken für Zwergziegen'

mit Präsidentin Marianne Brunner des VZZZH

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Der Schweizer Tierschutz STS unterstütz das Anliegen

'keine Ohrmarken für Zwergziegen' als Partner welcher

Rückendeckung verspricht und auch gibt

mit Präsidentin Marianne Brunner des VZZZH

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Der 'Tages Anzeiger'

kündigt die angesagte Demonstration

vor dem Bundeshaus

gebührend an...

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Die Diskussions-Teilnehmer beim BVET

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Das BVET bestätigt eine weitere Besprechung

im Betrieb von Marianne Brunner

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Der Fernsehender 'Tele 24' kündigt die Demonstration vor dem Schweizerischen Bundeshaus an und zeigt ein Interview  mit der damaligen VZZZH Präsidentin Marianne Brunner und dem Herdebuchführer 'IG' Zwergziegen, in welchem Peter Schoepfer damals als Vizepräsident zeichnete. Beachte: die IG Zwergziegen ist Befürworter der Ohrenmarke für Zwergziegen.

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Die Schweizerische Zeitung 'Der Bund'

kündigt die angesagte Demonstration

vor dem Bundeshaus

gebührend an

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Die Zeitung 'Südostschweiz'

informiert über die Demonstration

vor dem Bundeshaus

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Die Bewilligung

der Schweizer Behörde für die angemeldete Demonstration

vor dem Schweizerischen Bundeshaus

für die damalige VZZZH Präsidentin Marianne Brunner

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Der Fernsehsender 'Schweizer Fernsehen'

informiert über die Demonstration in seinen 20.°° Uhr Nachrichten

betreffend keine Ohrmarken für Zwergziegen

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Die Schweizerische Zeitung '20 Minuten'

informiert über den Erfolg der Gesetzesrefision

dass die Schweizer Zergziegen

künftig von der Ohrmarken Pflicht befreit sind

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Die über das Engagement von Marianne Brunner

erreichte Schweizerische Gesetzesrevision

- über welche dann auch Tierhalter anderer Rassen profitierten -

lautet:

Technische Weisung über die Kennzeichnung von Klauentieren

VIII. Kennzeichnung von kleinwüchsigen Vertretern der Ziegengattung

38. Auf eine Kennzeichnung mit Ohrmarken von kleinwüchsigen Vertretern der Schaf-, Ziegen- und Schweinegattung, die als Heimtiere im Sinne von Art. 34a Abs. 2 TSchV gehalten werden, oder in eine solche Haltung verbracht werden, kann verzichtet werden. Voraussetzungen dafür sind:

38. a) die Tiere sind nicht für die Schlachtung bestimmt;

38. b) die Tiere nehmen an keinen Ausstellungen, Märkten und anderen Veranstaltungen mit Tieren teil;

38. c) die Tiere haben keinen Kontakt mit Klauentieren aus anderen Beständen, die nicht als Heimtiere im Sinne von Art. 34a Abs. 2 TSchV gehalten werden (z.B. kein gemeinsamer Weidegang, keine gemeinsame Sömmerung).

Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge von Tieren mit Begleitdokumenten und Tierverzeichnis zu dokumentieren. Dabei muss er oder sie eine Kennzeichnung verwenden, die eine eindeutige Zuordnung zu den in den Dokumenten aufgeführten Tieren ermöglicht. Bei Seuchengefahr kann der Kantonstierarzt oder die Kantonstierärztin diese Ausnahmeregelung aufheben.

Zum Originaltext der Technischen Weisung bitte nachstehendes Logo anklicken

 

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